Ra 2014/12/0011•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/12/0011
Ra 2014/12/0011Verwaltungsgerichtshof18.02.2015
Einhaltung der Formvorschriften Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen
Die Revision wird zurückgewiesen.
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