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Ro 2014/12/0010•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0010
Ro 2014/12/0010Verwaltungsgerichtshof30.01.2017
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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