Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0009

Ro 2014/12/0009Verwaltungsgerichtshof20.10.2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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