Ra 2014/12/0007•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/12/0007
Ra 2014/12/0007Verwaltungsgerichtshof20.10.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
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