Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0005

Ro 2014/12/0005Verwaltungsgerichtshof04.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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