Ro 2014/12/0004•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0004
Ro 2014/12/0004Verwaltungsgerichtshof20.10.2014
Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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