Fr 2014/12/0002•Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/12/0002
Fr 2014/12/0002Verwaltungsgerichtshof13.11.2014
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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