Verwaltungsgerichtshof 2014/12/0001

2014/12/0001Verwaltungsgerichtshof30.04.2014

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2014/12/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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