Ra 2014/11/0092•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0092
Ra 2014/11/0092Verwaltungsgerichtshof26.01.2017
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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