Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0092

Ro 2014/11/0092Verwaltungsgerichtshof09.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014110092.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat der Ärztekammer für Wien Aufwendungen in der Höhe von Euro 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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