Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0084

Ra 2014/11/0084Verwaltungsgerichtshof16.12.2014

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2014

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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