Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0083

Ra 2014/11/0083Verwaltungsgerichtshof08.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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