Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0081

Ra 2014/11/0081Verwaltungsgerichtshof16.12.2014

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2014

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Das Kostenersatzbegehren des Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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