Ra 2014/11/0081•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0081
Ra 2014/11/0081Verwaltungsgerichtshof16.12.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Das Kostenersatzbegehren des Mitbeteiligten wird abgewiesen.
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