Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0079

Ro 2014/11/0079Verwaltungsgerichtshof23.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2014

Spruch

Soweit sich die vom Verfassungsgerichtshof abgetretene Beschwerde (nunmehr: Revision) gegen die Bestrafung wegen Übertretung der NKV richtet, wird sie für gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.

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