Ro 2014/11/0062•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0062
Ro 2014/11/0062Verwaltungsgerichtshof14.12.2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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