Ra 2014/11/0062•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0062
Ra 2014/11/0062Verwaltungsgerichtshof11.11.2014
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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