Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0060

Ro 2014/11/0060Verwaltungsgerichtshof21.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.08.2014

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Aufwandersatz findet nicht statt.

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