Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0058

Ro 2014/11/0058Verwaltungsgerichtshof11.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.2016

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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