Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0055

Ro 2014/11/0055Verwaltungsgerichtshof15.10.2015

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014110055.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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