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Ro 2014/11/0053•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0053
Ro 2014/11/0053Verwaltungsgerichtshof15.10.2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Die Ärztekammer für Wien hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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