Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0052

Ro 2014/11/0052Verwaltungsgerichtshof26.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.2017

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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