Ro 2014/11/0044•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0044
Ro 2014/11/0044Verwaltungsgerichtshof21.08.2014
Begründung Begründungsmangel
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines Abspruches über den Ersatz des Verdienstentganges und der Heilfürsorge in Form der Übernahme der Kosten für eine psychotherapeutische Krankenbehandlung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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