Ro 2014/11/0033•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0033
Ro 2014/11/0033Verwaltungsgerichtshof27.05.2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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