Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0033

Ro 2014/11/0033Verwaltungsgerichtshof27.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2014

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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