Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0031

Ro 2014/11/0031Verwaltungsgerichtshof15.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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