Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0027

Ra 2014/11/0027Verwaltungsgerichtshof21.08.2014

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Überschreiten der Geschwindigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.08.2014

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Aufwandersatz findet nicht statt.

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