Ro 2014/11/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0027
Ro 2014/11/0027Verwaltungsgerichtshof21.08.2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel
I. den Beschluss gefasst:
Die vom Verfassungsgerichtshof abgetretene und zur hg. Zl. Ro 2014/11/0047 protokollierte Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten.
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