Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0024

Ro 2014/11/0024Verwaltungsgerichtshof01.03.2016

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014110024.J00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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