Ro 2014/11/0024•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0024
Ro 2014/11/0024Verwaltungsgerichtshof01.03.2016
Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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