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Ro 2014/11/0017•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0017
Ro 2014/11/0017Verwaltungsgerichtshof14.12.2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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