Verwaltungsgerichtshof 2014/11/0007

2014/11/0007Verwaltungsgerichtshof27.08.2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2014/11/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Die Österreichische Ärztekammer hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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