Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0007

Ro 2014/11/0007Verwaltungsgerichtshof30.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2014

Spruch

Die Revision gegen den erstangefochtenen Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in Höhe von EUR 1.221,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 2.212,80, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution, zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.