Fr 2014/11/0006•Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/11/0006
Fr 2014/11/0006Verwaltungsgerichtshof29.01.2015
Dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von sechs Wochen, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.
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