Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/11/0006

Fr 2014/11/0006Verwaltungsgerichtshof29.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/11/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2015

Spruch

Dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von sechs Wochen, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.

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