AW 2014/11/0002•Verwaltungsgerichtshof AW 2014/11/0002
AW 2014/11/0002Verwaltungsgerichtshof02.05.2014
Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.