AW 2014/11/0001•Verwaltungsgerichtshof AW 2014/11/0001
AW 2014/11/0001Verwaltungsgerichtshof02.05.2014
Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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