Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0123

Ro 2014/10/0123Verwaltungsgerichtshof21.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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