Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0121

Ro 2014/10/0121Verwaltungsgerichtshof20.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.2015

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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