Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0115

Ro 2014/10/0115Verwaltungsgerichtshof21.01.2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

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