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Ro 2014/10/0104•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0104
Ro 2014/10/0104Verwaltungsgerichtshof27.01.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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