Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0091

Ro 2014/10/0091Verwaltungsgerichtshof09.11.2016

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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