Ro 2014/10/0081•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0081
Ro 2014/10/0081Verwaltungsgerichtshof30.09.2015
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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