Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0075

Ro 2014/10/0075Verwaltungsgerichtshof25.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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