Ro 2014/10/0067•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0067
Ro 2014/10/0067Verwaltungsgerichtshof16.03.2016
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Spruchpunkte I. und II. (Erteilung eines Wiederherstellungsauftrages unter Vorschreibungen) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften sowie im Umfang seines Spruchpunktes III. (Anordnung einer ökologischen Bauaufsicht) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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