Ro 2014/10/0064•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0064
Ro 2014/10/0064Verwaltungsgerichtshof27.05.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
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