Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0060

Ro 2014/10/0060Verwaltungsgerichtshof12.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.08.2014

Spruch

Der vollstreckbare Anspruch des Antragsgegners aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. November 2013, Zl. 2013/10/0208-5, auf Ersatz von Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20, zu dessen Hereinbringung mit dem Beschluss des Bezirksgerichtes Graz-Ost vom 7. Februar 2014, Zl. 238 E 775/14 d, die Fahrnisexekution bewilligt wurde, ist erloschen.

Das Land Steiermark hat den im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof erwachsenen Aufwand selbst zu tragen.

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