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Ro 2014/10/0056•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0056
Ro 2014/10/0056Verwaltungsgerichtshof09.11.2016
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Behördenbezeichnung Behördenbezeichnung Amtssiegel Fertigungsklausel Rechtsgrundsätze Diverses VwRallg6/7
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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