Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0049

Ro 2014/10/0049Verwaltungsgerichtshof28.10.2015

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Burgenland hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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