Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0048

Ro 2014/10/0048Verwaltungsgerichtshof25.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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