Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/10/0047

Ra 2014/10/0047Verwaltungsgerichtshof05.10.2016

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/10/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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