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Ro 2014/10/0045•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0045
Ro 2014/10/0045Verwaltungsgerichtshof05.10.2016
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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