Ro 2014/10/0040•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0040
Ro 2014/10/0040Verwaltungsgerichtshof18.02.2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerber haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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