Ra 2014/10/0038•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/10/0038
Ra 2014/10/0038Verwaltungsgerichtshof27.01.2016
Allgemein Verfahrensbestimmungen
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Spruchpunkte 1. und 3. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im Übrigen (hinsichtlich Spruchpunkt 2.) wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit, aufgehoben.
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